mann spart geld mit kostenlosen hörgeräten

Kostenlose Hörgeräte: Kassenmodelle ohne Zuzahlung

Ein Hörgerät für 0 €* ? Mithilfe einer Hörgeräteverordnung und des Krankenkassenzuschusses ist dies durchaus möglich. Doch was taugen Hörgeräte zum Nulltarif? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was sie zum Thema kostenlose Hörgeräte beachten und wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis
  • Nulltarif bei Hörgeräten
  • Krankenkassenzuschuss
  • Voraussetzungen für den Krankenkassenzuschuss
  • Zuzahlungsfrei vs. zuzahlungspflichtig
  • Hörgeräte-Finanzierung
  • Zubehör für Hörgeräte

Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?

verschiedene hörgeräte ohne zuzahlung

*Zuzüglich zum Hörgeräte-Preis, fällt eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € pro Hörgerät an.

Der Nulltarif bei Hörgeräten bezieht sich auf die Hörgeräteversorgung der Krankenkassen. Sobald ein HNO-Arzt den Hörverlust diagnostiziert, wird eine Hörgeräteverordnung ausgestellt. Diese Verordnung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden, welche einen Zuschuss für ein oder zwei Hörgeräte zahlt. Mit diesen Zuschuss werden bereits die Kosten für ein sogenanntes Kassenmodell gedeckt, welches den Mindestanforderungen eines Hörgeräts entspricht.

Diese Hörgeräte bieten eine ausbaufähige Lösung, um einen leichten bis hochgradigen Hörverlust auszugleichen. Zuzügliche Kosten fallen in Form der Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät an.

Kostenlose Hörgeräte: Das zahlt die Krankenkasse

Sobald eine Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt, zahlen gesetzliche Krankenkassen einen Beitrag zur Hörgeräteversorgung. Bei der Feststellung eines leichten Hörverlusts im Rahmen der WHO 2 bis 3 (WHO-Klassifikation der Schwerhörigkeit) liegt der Zuschuss bei circa 750 €. Dieser beträgt circa 1.500 € bei einer beidseitigen Hörgeräteversorgung. Im Falle eines hochgradigen Hörverlusts im Rahmen der WHO 4 beläuft sich die Summe auf bis zu 840 €. Somit ist der Zuschuss abhängig vom Schweregrad des Hörverlusts. Dieser Krankenkassenzuschuss beinhaltet nicht nur den Hörgeräte-Preis, sondern auch die entsprechenden Dienstleistungen, wie:

  • die audiologische Messung als Grundlage für die Einstellung der Hörsysteme
  • die Anpassung und Einstellung der Hörgeräte
  • die Wartung sowie anfällige Reperaturen
  • die Anfertigung der Otoplastiken

Gesetzlich Versicherte können bei der Krankenkasse alle sechs Jahre ein neues Hörgerät beantragen.

Auch Privatpatienten haben einen Anspruch auf den Krankenkassenzuschuss, sofern eine Hörgeräteverordnung vorliegt. Hier beläuft sich die Summe des Zuschusses auf ungefähr 1.500 Euro (und höher) pro Hörgerät. Der Zuschuss ist, anders als beim Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen, abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Privatpatienten und der Versicherung.

Voraussetzungen für den Krankenkassenzuschuss

Die Voraussetzung für den Erhalt eines kostenlosen Hörgeräts ist die Hörgeräteverordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Mithilfe eines Sprach- und Tonaudiogramms wird ermittelt, ob eine Schwerhörigkeit vorliegt. Liegt eine Indikation für eine Schwerhörigkeit vor, wird sie auf der Hörgeräteverordnung angegeben. Vorlage einer Hörgeräte-Verordnung. Unsere Hör-Experten finden das Hörgerät, das optimal zu Ihnen passt.

Wie gut sind Hörgeräte zum Nulltarif

Kassen-Hörgeräte bieten eine basale Lösung für Menschen mit Hörverlust. Heutzutage sind auch zuzahlungsfreie Hörgeräte leistungsstark und digital. Sie erfüllen Mindestanforderungen nach den DSB-Richtlinien, wie einer Mindestanzahl an Frequenzkanälen und Hörprogrammen. Zudem sind kostenlose Hörgeräte dazu in der Lage, in einfachen Hörsitatuionen, bestimmte Stör- Neben- und Pfeifgeräusche zu reduzieren.

Zuzahlungsfreie Kassenhörgeräte müssen diese Anforderungen erfüllen

  • Digitaltechnik
  • Richtmikrofone für die Unterscheidung zwischen Sprache und Störgeräusche
  • Mehrkanaligkeit (mind. sechs Kanäle)
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Mindestens vier automatische oder ersatzweise manuell wählbare Hörprogramme

Zuzahlungsfreie- vs. zuzahlungspflichtige Hörgeräte

kostenlose hörgeräte vergleich

Warum sollte man Hörgeräte der Premiumklasse in Betracht ziehen, wenn es moderne und leistungsstarke Kassenmodelle für 0 € Eigenanteil gibt? Die Wahl des Hörgeräts ist immer abhängig von Ihren persönlichen Ansprüchen und den Hörsituationen in denen Sie wieder optimal hören wollen. Folglich können sogar kostenlose Hörgeräte zum Nulltarif ausreichen, wenn Sie sich hauptsächlich in sehr einfachen Gesprächssituationen befinden.

Zuzahlungspflichtige Hörgeräte eignen sich vor allem für komplexe, anspruchsvolle vielseitige und immer wieder wechselnde Hörsituationen. Befinden Sie sich regelmäßig in komplexen Hörsituationen, wie z.B. Meetings, so können Hörgeräte der oberen Leistungsklassen mit nützlichen Funktionen und zusätzlich verbauter Technik, Ihren Alltag um ein vielfaches komfortabler gestalten. Profitieren Sie von der Konnektivität zu anderen Geräten, wie dem Smartphone oder TV, dank Bluetooth-Technologie.

Wer sich das regelmäßige Wechseln der Hörgerätebatterien ersparen möchte, der ist mit einem Akku-Hörgerät bestens bedient. Hörgeräte-Apps vereinfachen die Handhabung des Hörgeräts. Nützliche Features und Modi für ein klares Sprachverstehen in jeder Hörsituation bereichern den Alltag aktiver Hörgeräte-Träger um ein Vielfaches. Lassen Sie sich von unseren Hör-Experten telefonisch beraten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen das ideale Hörgerät für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Finanzierung von zuzahlungspflichtigen Hörgeräten

Abhängig vom Zuschuss und Ihrem gewünschten Hörgeräte-Modell, können Sie mit einem Eigenanteil von 0 bis circa 2.500 € rechnen. Wenn Sie sich für beispielsweise für ein Hörgerät der Spitzenklasse entscheiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den entsprechenden Eigenanteil in Raten zu bezahlen. Lassen Sie sich von uns zum Thema Hörgeräte-Finanzierung beraten.

Zubehör für kostenlose Hörgeräte

Um das Tragen der zuzahlungsfreien Hörgeräte noch komfortabler zu gestalten, haben Sie die Möglichkeit Zubehör zu kaufen. Dazu gehören Fernbedienungen für eine vereinfachte Handhabung Ihres Hörgeräts. Diese sind beispielsweise für das Widex Magnify oder das Signia Intuis erhältlich, sodass Sie mithilfe einer App die Lautstärke regulieren können. Zudem lässt sich speziell das Widex Magnify mit dem Fernseher verbinden.

Fazit zum Thema: kostenlose Hörgeräte

kostenlose hörgeräte auf tisch

Deutsche Krankenkassen bezuschussen, bei einem diagnostizierten Hörverlust den Kauf eines Hörgeräts. Je nach Schweregrad des Hörverlusts bezuschussen gesetzliche Krankenkassen den Kauf mit bis zu 840 € pro Hörgerät, sodass Sie Hörgeräte bereits für 0 € Eigenanteil erhalten können. Diese kostenlosen Hörgeräte zum Nulltarif erfüllen die technischen Mindestanforderungen und gleichen die Hörschwäche aus. Nur die Rezeptgebühren in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät fallen an.

Abhängig von den individuellen Hörsituationen, können zuzahlungspflichtige Hörgeräte die bessere Wahl sein. Diese verfügen über nützliche Funktionen und zusätzlich verbauter Technik, um ein verbessertes Hörerlebnis zu schaffen. Bei audibene haben Sie die Möglichkeit den Eigenanteil für Ihr gewünschtes Hörgerät in Raten zu zahlen. Lassen Sie sich von unseren Hör-Experten und Partnerakustikern über kostenlose Hörgeräte zum Nulltarif sowie Modellen aus den höheren Leistungsklassen beraten.

audibene auszeichnungen

FAQ zum Thema kostenlose Hörgeräte

Werden Hörgeräte von der Krankenkasse bezahlt?

Krankenkassen bezuschussen den Hörgeräte-Kauf, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hierfür wird eine Hörgeräte-Verordnung benötigt, die der HNO-Arzt nach Feststellung der Diagnose überreicht.

Mithilfe des Krankenkassenbeitrages können Patienten mit Hörverlust ein Kassen-Hörgerät zum Nulltarif erhalten, sodass keine Hörgeräte-Zuzahlung erforderlich ist. Kassen-Hörgeräte erfüllen Mindestanforderungen und dienen zur Angleichung an das Hörvermögen normalhörender Menschen.

Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?

Bei einem leichten bis mittleren Hörverlust zahlen gesetzliche Krankenkassen circa 750 € pro Hörgerät. Liegt ein schwerwiegender Hörverlust vor, zahlen Krankenkassen bis zu 840 € pro Hörgerät. Bei einer privaten Krankenversicherung belauft sich die Summe pro Hörgerät auf 1.500 €.

Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen den Kauf von Hörgeräten alle sechs Jahre, wenn bereits eine Erstversorgung erfolgt ist und der erste Hörgeräte-Kauf über die Krankenkasse abgerechnet wurde.

Private Krankenkassen bezuschussen den Kauf eines neuen Hörgeräts in der Regel nach fünf Jahren. Hierbei ist meistens eine weitere Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt erforderlich.

Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?

Der Nulltarif bei Hörgeräten bezieht sich auf die Hörgeräteversorgung der Krankenkassen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen je nach Schweregrad bis zu 840 € pro Hörgerät bei medizinischer Indikation.

Mit diesem Betrag sind Kassen-Hörgeräte erhältlich, die Mindestanforderungen erfüllen. Entscheidet sich der Versicherte, mit einem schweren Hörverlust, für ein Kassen-Modell im Wert von bis zu 840 €, so muss er keinen Eigenanteil bezahlen und erhält das Hörgerät praktisch kostenlos. Nur die Rezeptgebühr in Höhe von 10 € pro Hörgerät muss der Versichterte selbst zahlen.

Kann man Nulltarif-Hörgeräte online bestellen?

Da Hörgeräte stets eine Feinanpassung an das Hörvermögen des jeweiligen Trägers erfordern, ist es in Deutschland nicht möglich, Hörgeräte online zu bestellen. Nur eine persönliche Beratung im Akustiker-Shop vor Ort kann Ihnen dabei helfen das passende Nulltarif-Hörgerät zu finden. Dieses wird von einem speziell ausgebildeten Hörgeräteakustiker mehrmals angepasst, sodass Ihr Hörverlust optimal ausgeglichen wird.

*Zuzüglich zum Hörgeräte-Preis, fällt eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € pro Hörgerät an.

geschrieben von:
Melanie Freitag
Akustikerin

Melanie Freitag aus Berlin ist Akustikmeisterin mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Bei der Beratung ihrer Kundinnen und Kunden hat sie den ganzen Menschen im Blick. Für jede individuelle Hörsituation findet sie so das passende Gerät.