Schwerhörigkeit_audibene

Hörgeräte wegen der Maske verloren - was nun?

In Zeiten der Corona-Pandemie wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken zu einer echten Herausforderung für Hörgeräte-Träger. Leicht verheddern sich Atemschutz und Hörgerät ineinander, das Hörgerät geht beim Aufsetzen oder Abziehen der Maske verloren. Was kann man also tun, wenn ein oder sogar beide Hörgeräte durch die Maske verloren gegangen sind? audibenes Hörexperten wissen Bescheid und erklären, was jetzt zutun ist.

Inhaltsverzeichnis
  • 6-Schritte-Anleitung zum neuen Hörgerät
  • Tipps für Maske und Hörgeräte
  • Hörgeräte-Versicherung von audibene

Mein Hörgerät ist weg wegen der Maske - was ist jetzt zu tun?

In 6 einfachen Schritten zum Ersatzhörgerät

Hörgeräte im Hand

Beim Einkaufen schnell die Maske aufgesetzt und beim Abziehen draußen an der frischen Luft stellen Sie mit Schrecken fest: Ein oder sogar beide Hörgeräte sind verloren gegangen! Das ist leider die Realität von vielen Hörgeräteträgern während der Corona-Pandemie. So ärgerlich und einschränkend der Verlust vom Hörgerät durch die Maske im ersten Moment auch sein mag, wichtig ist jetzt, Ruhe zu bewahren. Mit der Anleitung der audibene-Hörexperten ist der neue Hörhelfer in nur wenigen Schritten wieder am Ohr.

Mit dieser 6-Schritte-Anleitung kommen Sie nach Verlust zum neuen Hörgerät: 

  • 1. Schritt: Auf zum Hals-Nasen-Ohren Arzt. Dieser stellt eine Verordnung, das sogenannte Muster 15, aus und vermerkt darauf den Verlust der Hörgeräte.
  • 2. Schritt: Sie erstellen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Eidesstattliche Erklärung in der Sie schriftlich bestätigen, dass Ihr Hörsystem unwiederbringlich verloren gegangen ist. Idealerweise geben Sie hierbei Zeit- und Ortsangabe des Verlustes an und ergänzen, dass das Hörsystem nicht im zuständigen Fundbüro abgegeben wurde.
  • 3. Schritt: Mit der Verordnung vom HNO und Ihrer Verlusterklärung geht es jetzt zu Ihrem Akustiker, der daraufhin eine neue Versorgung beantragt. Dazu wird eine Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse erstellt.
  • 4. Schritt: Ihre Krankenkasse teilt Ihrem Akustiker die Bereitschaft zur Kostenübernahme mit. Häufig werden Sie als Versicherter auch über die Bewilligung der Krankenkasse informiert.
  • 5. Schritt: Der Akustiker rechnet mit der Bewilligung eine vorzeitige Neuversorgung zu den Regelsätzen mit der Krankenkasse ab. Viele Akustikbetriebe bieten hierfür Rabatte an.  
  • 6. Schritt: Sie erhalten Ihr neues Hörgerät. Damit ihr Hörsystem trotz Maske an Ort und Stelle bleibt, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt.
Tipps für Maske und Hörgeräte_audibene

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